JAHRESABSCHLUSS

DER JAHRESABSCHLUSS

Unsere Steuerberatungskanzlei Codex V fertigt Jahresabschlüsse für Unternehmen jeder Größe und Unternehmensform. In Deutschland muss jeder Kaufmann einen Jahresabschluss erstellen. Dieser schließt das kaufmännische Geschäftsjahr rechnerisch ab. Stichtag für die Erstellung des Jahresabschlusses ist das Wirtschaftsjahr. Es kann mit dem Kalenderjahr identisch sein, muss es aber nicht. In manchen Branchen ist es nämlich sinnvoller, die Inventur nicht zum Jahresende, sondern zu einem anderen Zeitpunkt aufzustellen. Der Jahresabschluss erfüllt mehrere Zwecke: Er hat eine Informationsfunktion, indem er Auskunft über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens gibt. Der Jahresabschluss weist aus, welche Erträge das Unternehmen erzielt hat und über welches Vermögen es verfügt. Er zeigt damit auch auf, wie sich das Unternehmen im letzten Jahr entwickelt hat. Zum anderen bilden die in dem Jahresabschluss enthaltenen Daten für das Finanzamt die Grundlage der Besteuerung. Damit der Jahresabschluss korrekt erstellt werden kann, ist eine ordnungsgemäße Buchhaltung, in der alle wichtigen betrieblichen Einnahmen und Ausgaben erfasst werden, notwendig. Denn aus den Kontensalden der Buchführung entwickeln wir Ihren Jahresabschluss. Gerne können Sie uns auch Ihre Buchhaltung übertragen.
Je nach Unternehmensform sind an den Jahresabschluss unterschiedliche Anforderungen zu stellen. Stets besteht der Jahresabschluss aus der Bilanz und der Gewinn- und-Verlustrechnung. Bei Kapitalgesellschaften wird er zudem durch einen Anhang erweitert, in dem die Bilanz und die Gewinn- und-Verlustrechnung erläutert werden. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaft müssen zusätzlich einen Lagebericht beifügen. Kleingewerbetreibende und Freiberufler trifft keine Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses. Es genügt, wenn sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung fertigen.


Die Tätigkeit unserer Steuerberatungskanzlei Codex V erschöpft sich aber nicht in der Erstellung des Jahresabschlusses. Wir besprechen die gewonnenen Ergebnisse selbstverständlich auch ausführlich mit Ihnen. Dabei erörtern wir auch, welche Rückstellungen erforderlich sind oder wie Sie Ihre Ziele für das kommende Jahr erreichen und noch erfolgreicher agieren können. Außerdem stellen wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten vor, Ihre Steuerlast zu optimieren. Ferner übermitteln wir den Jahresabschluss an das Finanzamt. Auf Wunsch reichen wir ihn auch bei Kredit gebenden Banken ein.

Wünschen Sie weitere Informationen über unser Leistungsspektrum oder benötigen Sie steuerliche Unterstützung, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir würden uns sehr freuen, auch Sie bald zu den Kunden zählen zu dürfen, die uns ihr Vertrauen schenken.

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