Steuerberaterin Vladislava Snisarevska
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Zu unserem Dienstleistungsspektrum gehört die Fertigung von Steuererklärungen für Unternehmen jeder Größe und Unternehmensform. In ihr werden Gewinn und Verlust beziehungsweise die Einnahmen und Ausgaben offengelegt. Man unterscheidet verschiedene Arten der Steuererklärung. Die meisten Arbeitnehmer sowie Einzelunternehmen und Personengesellschaften müssen eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Juristische Personen, wie Kapitalgesellschaften, Vereine, Anstalten und Genossenschaften, werden zur Körperschaftssteuer herangezogen. Diese ist ebenso wie die Einkommenssteuer eine Gemeinschaftssteuer. Das bedeutet, dass die Steuereinnahmen anteilig sowohl dem Bund wie auch den Ländern zufließen. Die Höhe der Körperschaftssteuer wird auf der Grundlage des Handelsbilanzgewinns berechnet. Gewerbliche Unternehmen müssen darüber hinaus Gewerbesteuer an ihre Gemeinde entrichten. Freiberufler trifft keine Pflicht zur Zahlung von Gewerbesteuer. Der Hebesatz ist je nach zuständiger Gemeinde unterschiedlich hoch und kann zwischen 200 und 500 Prozent betragen. Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Er wird auf der Grundlage des erzielten Gewinns ermittelt. Von diesem können bestimmte Beträge abgesetzt werden, wie zum Beispiel 1,2 Prozent des Einheitswerts des Grundbesitzes, der zum Betriebsvermögen gehört, oder Dividenden aus ausländischen Kapitalgesellschaften. Andererseits wird der Gewerbeertrag durch bestimmte Faktoren erhöht. Hierzu zählen unter anderem Rentenzahlungen oder Gewinnanteile stiller Gesellschafter. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben zudem einen gewissen Freibetrag. Erst wenn der Gewerbeertrag diesen überschreitet, muss Gewerbesteuer abgeführt werden. Alle Unternehmen mit Ausnahme von Kleinunternehmen müssen des Weiteren Umsatzsteuer abführen. Als Kleinunternehmen gilt, wer im vorangegangenen Kalenderjahr einen Gewinn von nicht mehr als 17.500 Euro erzielt hat. Vorausgesetzt wird weiter, dass der Gewinn im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigt.
Selbstverständlich deklarieren wir für Sie auch Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer. Unser Service in Zusammenhang mit der Erstellung Ihrer Steuererklärung umfasst des Weiteren die Prüfung der Steuerbescheide. Gerne beraten wir Sie zudem darüber, ob die Einlegung eines Einspruchs oder Rechtsmittels sinnvoll ist.
Wünschen Sie weitere Informationen über unser Leistungsspektrum oder benötigen Sie steuerliche Unterstützung, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir würden uns sehr freuen, auch Sie bald zu den Kunden zählen zu dürfen, die uns ihr Vertrauen schenken.
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